Wenn Mitarbeiter „Corona-bedingt“ nicht arbeiten können, so muss der Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen. Diese Kosten kann er von staatlicher Stelle erstatten lassen. Was ist die Rechtsgrundlage für diese Datenübermittlung?
Wenn Mitarbeiter „Corona-bedingt“ nicht arbeiten können, so muss der Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen. Diese Kosten kann er von staatlicher Stelle erstatten lassen. Was ist die Rechtsgrundlage für diese Datenübermittlung?
WhatsApp ist einmal mehr in den Focus geraten. Die geplanten Änderungen hinsichtlich der Datenübermittlung an Facebook erzeugten große Verunsicherung. Ein Grund mehr sich nach Alternativen umzuschauen.
Im Rahmen der konsequenten Digitalisierung und den Herausforderungen des „mobilen Arbeitens“ spielen natürlich auch die Messanger eine zunehmend wichtige Rolle; die Kunden erwarten eine schnelle unkomplizierte Kommunikations-Schnittstelle.
Arbeiten im Homeoffice ist seit Mittwoch, den 16.12.2020 wieder zum Standard geworden. Dies betrifft bei weitem nicht mehr nur die Außendienstmitarbeiter. Immer mehr Beschäftigte müssen zeitweise auch von Zuhause aus arbeiten. Der „mobile Umgang“ mit personenbezogenen Daten ist natürlich datenschutzrelevant.
Anlässlich eines neuen Gerichtsurteils versuchen wir die Rechtslage zur Datenkopie gemäß Artikel 15 (3) zu verdeutlichen. Inhaltlich ist aber klarer denn je: Diese Pflicht ist eine einzige Baustelle.
Ist die Nutzung US-amerikanischer Cloud-Anbieter nach dem EuGH-Urteil im Juli 2020 noch denkbar?
Besonders unangenehm ist die Tatsache, dass der EU-Standardvertrag nicht anwendbar ist, weil die USA (laut EuGH) als ein grenzenloser Überwachungsstaat gewertet werden muss.
Nun ist es amtlich: Ein Fax ist so sicher wie eine Postkarte! Eine Verschlüsselung ist nicht möglich, und daher gerät diese Technologie aus dem Jahr 1979 ins Abseits. Die Vertraulichkeit des Faxgeräts ist NICHT gegeben. Stattdessen muss man auf datenschutzfreundlichere Wege ausweichen (z.B. verschlüsselte E-Mail oder Brief).
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will vor allem Eines: Den Menschen in Europa hinsichtlich ihrer Daten zu Transparenz, Fairness und Selbstbestimmung zu verhelfen. Der Artikel 1 schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten. Der Artikel 5 fordert, dass Datenverarbeitung auf rechtmäßige Weise, fair und transparent erfolgt. Die Artikel 12 bis 18 verschaffen den Menschen Transparenz und sorgen dafür, dass sie ihre Rechte ausüben können.
Es ist eine Binsenweisheit: „Daten, die nicht gespeichert werden, machen auch keine Probleme“. Und trotzdem speichern wir alle oftmals unnötig viele Daten bzw. geben zu viele Daten an Dritte weiter.
Wer kennt das nicht: Eine Datei muss schnell mal außerhalb des Firmennetzwerks bearbeitet werden. Doch die Datei ist zu groß für eine E-Mail? Oder Sie wünschen den Komfort einer App auf dem Smartphone? Auch wenn’s eilig ist: Denken Sie kurz nochmal nach… Der spontane Transfer von Dateien an Geräte oder Speicherorte außerhalb des Firmennetzwerks birgt zahlreiche Gefahren.
So wichtig der persönliche Kontakt im Geschäftsleben auch ist: Die Bedeutung von Dienstreisen und Messen wird abnehmen. Stattdessen werden Videokonferenzen und Webinare an Bedeutung gewinnen. Vermutlich wird die Videokamera am Arbeitsplatz zukünftig doch häufiger eingeschaltet, um einen kleinen Rest an „Persönlichkeit“ zu retten.
Externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg
André Schombel
Harksheider Strasse 93b, 22399 Hamburg
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