Auch der Betriebsrat muss den Datenschutz erfüllen
- André Schombel
Die deutschen Gerichte sind sich einig: Auch der Betriebsrat muss den Datenschutz erfüllen. Besonders weitreichend sind die Forderungen, dass der Betriebsrat ggf. seine IT-Sicherheitsmaßnahmen beweisen muss und seine Daten-Anforderung konkret belegen soll.
Auf welcher Rechtsgrundlage darf der Betriebsrat die Daten der Beschäftigten verarbeiten (oder die Schwerbehindertenvertretung, oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung, …)?



