Zu Beginn unserer Zusammenarbeit werden zunächst die aktuellen Ziele definiert, eventuelle Probleme erörtert und ein unternehmensinterner Datenschutz-Koordinator festgelegt. Sie erhalten eine Vorab-Version Ihres zukünftigen Datenschutz-Handbuchs, welches die wichtigsten Dokumentationen und Nachweise zum Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen enthält. Dieses wird zusammen mit dem nach § 4g Abs. 2 BDSG geforderten Verfahrensverzeichnis durch uns gemeinsam mit Ihren fachverantwortlichen Mitarbeitern erarbeitet.
Das finale Datenschutz-Handbuch verbleibt dauerhaft in Ihrem Unternehmen. Die inhaltliche Weiterentwicklung und Ergänzung finden kontinuierlich durch die laufende Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten statt.
- erste Prioritäten werden gemeinsam festgelegt
- Datenschutz-Koordinator wird benannt
- Erstellung Datenschutz-Handbuch
- Aufnahme der Verfahren