Die digitale Transformation als Herausforderungen für Externe Datenschutzbeauftragte
Das langfristige Ergebnis der digitalen Entwicklung, wird zweifellos eine konsequente Digitalisierung sein, und diese wird uns in den kommenden Jahren noch intensiver beschäftigen. Die fortschreitende Digitalisierung hat bereits heute erhebliche Auswirkungen auf unterschiedliche Aspekte unseres Lebens und unserer Arbeitswelt. Insbesondere für externe Datenschutzbeauftragte wird diese Entwicklung bedeutende Veränderungen mit sich bringen.
Die verstärkte Digitalisierung führt zu einer exponentiellen Zunahme der Datenverarbeitungstätigkeiten in Unternehmen. Externe Datenschutzbeauftragte werden daher verstärkt gefragt sein, um sicherzustellen, dass diese Verarbeitung im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt. Die steigende Menge an personenbezogenen Daten, die online übermittelt und verarbeitet werden, erfordert eine ständige Überwachung, Anpassung von Richtlinien und fortlaufende Schulungen der Mitarbeiter.
Direkt zum Trendthema
- Datenschutz für Unternehmen in Zeiten der Digitalisierung
- Die Bedeutung eines Datenschutzexperten für umfassende IT-Sicherheit
- Herausforderung des Datenschutzes: Die Schlüsselrolle des Externen Datenschutzbeauftragten
- Datenschutz beim mobilen Arbeiten im HomeOffice: Wichtige Aspekte für Unternehmen in Hamburg
- Sichere Videokonferenzen und Webinare: Die Rolle des Externen Datenschutzbeauftragten für Datenschutz und Privatsphäre
- Daten-Fernzugriff (VPN etc.) und die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten
- Steigende Nutzung von Cloud-Diensten: Die Rolle des Externen Datenschutzbeauftragten bei Datenschutz und Compliance
- Computer-Verschlüsselung inklusive USB-Sticks: Die Rolle des Externen Datenschutzbeauftragten bei sicheren Umgang
- Die wachsende Bedeutung der Datenverschlüsselung und die Aufgabe als Datenschutzbeauftragter in Hamburg
- E-Mail-Verschlüsselung und Datenschutz: Die Bedeutung des Externen Datenschutzbeauftragten
- Unterstützung durch den externen Datenschutzbeauftragten bei der Verschlüsselung des Datenverkehrs
- Datenschutzbeauftragter in Hamburg: Sicherheit bei digitalen Verträgen gewährleisten
Datenschutz für Unternehmen in Zeiten der Digitalisierung
Die fortschreitende Digitalisierung hat die Menge der gesammelten und verarbeiteten Daten dramatisch erhöht. Dies hat zu einer Zunahme von Datenlecks, Identitätsdiebstählen und Datenschutzverletzungen geführt. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten, während sie gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen und die Erwartungen der Kunden erfüllen.
Schritte zur Stärkung des Datenschutzes:
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Datenschutzrichtlinien und Transparenz: Unternehmen sollten klare Datenschutzrichtlinien entwickeln, die beschreiben, wie sie Daten sammeln, speichern und nutzen. Diese Richtlinien sollten für Kunden leicht zugänglich sein, um Transparenz zu gewährleisten.
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Datensparsamkeit: Sammeln Sie nur die Daten, die unbedingt erforderlich sind. Je weniger Daten gesammelt werden, desto geringer ist das Risiko im Falle eines Sicherheitsvorfalls.
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Sicherheitsmaßnahmen: Implementieren Sie robuste Sicherheitsvorkehrungen wie starke Verschlüsselung, mehrstufige Authentifizierung und regelmäßige Sicherheitsaudits, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten.
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Mitarbeiterschulungen: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für Datenschutzrisiken und vermitteln Sie Best Practices im Umgang mit Daten, um menschliche Fehler zu minimieren.
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Datenpannenmanagement: Entwickeln Sie einen klaren Plan zur Bewältigung von Datenpannen. Reagieren Sie schnell, um den Schaden zu begrenzen, und informieren Sie Betroffene und Aufsichtsbehörden gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
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Compliance mit Datenschutzgesetzen: Achten Sie darauf, dass Ihre Datenerfassung und Verarbeitung den geltenden Datenschutzgesetzen wie der DSGVO oder dem BDSG entspricht.
Fazit:
Datenschutz ist keine Option, sondern eine geschäftliche Notwendigkeit, insbesondere in der Ära der Digitalisierung. Unternehmen, die proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit von Daten zu gewährleisten, werden nicht nur das Vertrauen ihrer Kunden stärken, sondern auch mögliche rechtliche und finanzielle Risiken minimieren. Der Schutz von Daten sollte in der Unternehmenskultur verankert sein, und Unternehmen sollten kontinuierlich nach Möglichkeiten suchen, ihre Datenschutzpraktiken zu verbessern, um in der digitalen Welt erfolgreich zu sein.
Die Bedeutung eines Datenschutzexperten für umfassende IT-Sicherheit
Hinsichtlich der IT-Sicherheit und der Corona-Pandemie bekommt der Artikel 32 plötzlich eine ganz andere Bedeutung: Der Verantwortliche trifft Maßnahmen, um (a) die Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen und (b) die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen. Das mit dem Artikel 32 verbundene Informations-Sicherheits-Managementsystem bekommt plötzlich eine ganz neue Bedeutung. Sämtliche Dokumentationen – sofern schon vorhanden – werden überarbeitet werden müssen. Beispiel: Verfügt Ihr Unternehmen über einen Stromgenerator, der zumindest die unternehmerische „Vitalfunktion“ im Krisenfall aufrechterhalten kann? Nein? Dann wurde möglicherweise nicht konsequent digitalisiert. Auch die Datenschutz-Folgenabschätzung in Hinblick auf den Artikel 35 bekommt eine ganz neue Perspektive. Die Risiken mangelnder Verfügbarkeit von Ressourcen-, Daten- und Personal-Verfügbarkeit werden um neue Risiko-Szenarien erweitert werden müssen.
Herausforderung des Datenschutzes: Die Schlüsselrolle des Datenschutzbeauftragten
Hinsichtlich des Datenschutzes und der Corona-Pandemie gilt: Wer bei dieser zunehmenden Digitalisierung das Thema „Datenschutz“ nicht von Anfang an einbezieht, der hat später ein Problem. Viele grundsätzliche Entscheidungen lassen sich später nicht „einfach mal“ rückgängig machen. Daher muss JETZT in der Konzeptions-Phase über den Datenschutz nachgedacht werden. Konzeptionelle Mängel im Datenschutz führen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen (fast) garantiert zu Untersagungen, Bußgeldern, Beschwerden und Schadenersatzforderungen. Diesem Risiko sollte sich niemand aussetzen. An dieser Stelle ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Sinne des Artikel 37 von herausragender Bedeutung. Auch die Bedeutung eines Datenschutz-Managementsystems gemäß Artikel 5 und das Einrichten desselben wird zunehmen.
Datenschutz beim mobilen Arbeiten im HomeOffice: Wichtige Aspekte für Unternehmen in Hamburg
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden in Deutschland auf einen Schlag hunderttausende Mitarbeiter ins HomeOffice geschickt. Fast alle betroffenen Unternehmen hat es „kalt erwischt“. Die Grenze zwischen betrieblichen und privaten Ressourcen weicht damit zunehmend auf. Die Beschäftigten arbeiten mitunter außerhalb des Büros (Homeoffice) bzw. mit privater Hard- und Software (BYOD).
Nicht jedes „Homeoffice“ ist auch „Telearbeit“ im Sinne des § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung, denn bei Telearbeit muss Mobiliar und Computerhardware durch den Arbeitgeber gestellt werden (siehe Datenschutz-PRAXIS 05/2020 Seite 5-6).
Der betriebliche Gebrauch von privaten Ressourcen unterläuft alle Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens; betroffen sind z.B. private Computer, Smartphones, Drucker, USB-Datenträger, E-Mail-Accounts, Datei-Sharing-Portale und WLAN-Hotspots. Streng genommen kann allein schon die Tatsache von unkontrolliertem BYOD eine Datenschutzverletzung darstellen (siehe Artikel 33). Das ist auch im Rahmen des Betriebsrats zu beachten, weil hier manchmal private Computer und E-Mail Accounts genutzt werden. Diese „weiche“ Pflicht gilt als erfüllt, wenn Homeoffice und BYOD zunächst einmal grundsätzlich verboten werden. Darauf aufbauend können im Einzelfall präzise formulierte Ausnahmen genehmigt werden (wer? was? wann? unter welchen Sicherheitsvorkehrungen?).
Sichere Videokonferenzen und Webinare: Die Rolle des Datenschutzbeauftragten für Datenschutz und Privatsphäre
So wichtig der persönliche Kontakt im Geschäftsleben auch ist: Die Bedeutung von Dienstreisen und Messen wird abnehmen. Stattdessen werden Videokonferenzen und Webinare an Bedeutung gewinnen. Vermutlich wird die Videokamera am Arbeitsplatz zukünftig doch häufiger eingeschaltet, um einen kleinen Rest an „Persönlichkeit“ zu retten. Sämtliche Dienste stellen (zumindest teilweise) eine Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 dar und bedürfen einer sorgfältigen Auswahl und Vertragsgestaltung. Falls diese Konferenzen in Wort und Bild aufgezeichnet werden, so sollte dies datenschutzrechtlich geprüft werden. Die aufgezeichneten Daten sollten im Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert werden (siehe Artikel 30]
Daten-Fernzugriff (VPN etc.) und die Rolle des Datenschutzbeauftragten
Sicherer Daten-Fernzugriff, sei es durch VPN oder ähnliche Technologien, ist in der heutigen Geschäftswelt unverzichtbar. Unternehmen können so ihren Mitarbeitern ermöglichen, von überall aus zu arbeiten, ohne die Datenschutzaspekte zu vernachlässigen. Hier kommt der externe Datenschutzbeauftragte ins Spiel. Als Experte überwacht er die Umsetzung datenschutzrelevanter Maßnahmen, stellt sicher, dass der Fernzugriff gesetzeskonform und sicher erfolgt und unterstützt Unternehmen dabei, Datenschutzrisiken zu minimieren. Eine professionelle Partnerschaft mit einem externen Datenschutzbeauftragten gewährleistet nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Partnern in Ihre datenbasierten Geschäftsprozesse.
Steigende Nutzung von Cloud-Diensten: Die Rolle des Datenschutzbeauftragten bei Datenschutz und Compliance
Die gesamte US-Software-Industrie will uns seit vielen Jahren massiv in „die Cloud“ locken. Aus Sicht von Microsoft, Google, Apple etc. sollen unsere Daten möglichst nicht mehr lokal gespeichert werden, sondern auf den Servern der Hersteller. Diese Dienste werden quasi verschenkt. Das ist verlockend! Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeiten und verzichten auf eine vollständige Installation von Office-Software auf den lokalen PCs. Einerseits ist dies sehr produktiv und konsequent digitalisiert. Andererseits werden personenbezogene Daten unverschlüsselt auf US-amerikanischen Servern gespeichert, und wir wissen nicht genau, was mit den Daten dort passiert. Die (vertrags-) rechtlichen Fragen sind längst nicht abschließend geklärt (beispielsweise wird die Nutzung von Google-Analytics seit Dezember 2019 als „gemeinsame Verantwortlichkeit“ angesehen. Bedenken Sie Folgendes: Sie begeben sich (fast) unwiederbringlich in die Hände dieses Anbieters. Darauf spekulieren diese Anbieter! Wenn Sie sich also heute für ein datenschutzrechtlich fragwürdiges Produkt entscheiden, dann könnten Sie dies zukünftig bitter bereuen. Planen Sie daher immer von vornherein auch eine „Exit-Strategie“.
Computer-Verschlüsselung inklusive USB-Sticks: Die Rolle des Datenschutzbeauftragten bei sicheren Umgang
Alle Computer sollten voll-verschlüsselt werden, sodass auch bei Diebstahl ein unbefugter Zugriff verhindert wird. Das gilt auch für die „großen“ ArbeitsplatzPCs, weil in Zeiten von „spontanem“ HomeOffice auch diese Rechner das Unternehmen verlassen und dann in den Wohnräumen der Beschäftigten stehen. Dies ist eine der Lehren aus der Corona-Pandemie.
Weil mitunter auch große Datenmengen ins HomeOffice transportiert werden müssen, werden USB-Datenträger eine größere Rolle spielen (die Internetverbindungen sind einfach zu langsam für viele Gigabyte an Information). Hier ist auf eine konsequente Verschlüsselung zu achten.
Die wachsende Bedeutung der Datenverschlüsselung und die Aufgabe als Datenschutzbeauftragter in Hamburg
Moin moin, liebe Daten-Entdecker und Hamburg-Fans! Wisst ihr, was genauso wichtig ist wie eine Portion Labskaus? Richtig, Datenverschlüsselung! Während wir hier in Hamburg stolz auf unsere Deiche und die Elbphilharmonie sind, haben auch unsere Daten ein Anrecht auf Schutz.
Die Datenverschlüsselung ist wie ein geheimer Code für eure digitalen Schätze. Und wer ist der Meister dieser mysteriösen Verschlüsselungskunst? Der Datenschutzbeauftragte! Stellt euch vor, er ist so etwas wie der Captain auf einem Schatzsuche-Schiff, nur dass der Schatz eure Daten sind, und das Schiff ein Computer ist. Er jongliert mit Bits und Bytes, als ob sie Konfetti wären - nur dass es hier um eure Privatsphäre geht!
In einer Stadt, in der St. Michaelis über allem thront, ist es nur passend, dass der Datenschutzbeauftragte die Rolle eines modernen Schutzengels für eure Daten übernimmt. Egal ob eure Daten auf St. Pauli oder in der Hafencity unterwegs sind, er sorgt dafür, dass sie sicher verschlüsselt sind und keinen digitalen Sturm auslösen.
Also, liebe Leute, während ihr an den Landungsbrücken entlang schlendert und das maritime Flair genießt, denkt daran, dass es auch jemanden gibt, der eure digitalen Abenteuer auf den Wellen der Datenverschlüsselung begleitet. Datenschutz in Hamburg - das ist wie der Wind im Hafen, unsichtbar und doch unverzichtbar!
E-Mail-Verschlüsselung und Datenschutz: Die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten
Die Bedeutung von E-Mails wird noch weiter zunehmen. Viele sensible Inhalte, die bisher lokal innerhalb des Unternehmens flossen, werden nun auch über das Internet übertragen. Die wirksame Verschlüsselung wird immer wichtiger. Das gilt insbesondere für Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.), die der beruflichen Schweigepflicht des § 203 StGB unterliegen. Bitte denken Sie über PGP bzw. S/MIME nach! Achten Sie auch unbedingt, dass Ihr E-Mail-Server TLS beherrscht. Sie können dies bequem unter https://www.checktls.com herausfinden.
Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten bei der Verschlüsselung des Datenverkehrs
Welche Daten auch immer fließen: Sie müssen verschlüsselt sein. Nutzen Sie sFTP statt FTP. Nutzen Sie https://-Webseiten. Statt http://-Webseiten. Nutzen Sie POPs statt POP und SMTPs statt SMTP bzw. IMPAPs statt IMAP. Nutzen Sie WebDAV mittels SSL-Verschlüsselung. Das gilt für alles, was Sie nutzen. Wenn Sie nicht sicher sind, dass der Datenverkehr verschlüsselt ist, dann lassen Sie die Finger davon!
Datenschutzbeauftragter in Hamburg: Sicherheit bei digitalen Verträgen gewährleisten
In einer stark digitalisierten Welt mit intensivem HomeOffice stellen sich auch Fragen zu den Unterschrifts-Prozeduren und der Rechtssicherheit von Verträgen. In vielen Unternehmen müssen Verträge ab einem bestimmten Wert von mehreren Personen unterschrieben werden. Doch wie soll dies zügig und sicher vonstattengehen, wenn die Personen im HomeOffice tätig sind? Die qualifizierte elektronische Signatur ist hier die Lösung, denn die relevanten Personen können das jeweilige Vertragsdokument im PDF-Format nacheinander digital unterschreiben. Wird hierbei auch der qualifizierte Zeitstempel genutzt, so steht auch das Datum der Unterschrift nicht zur Diskussion.
"All dies wird bald ein Thema sein. Die Unternehmer müssen sich bald nicht nur um Quartals- und Jahresergebnisse kümmern, sondern auch um die Krisenfestigkeit des ganzen Unternehmens."