Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will vor allem Eines: Den Menschen in Europa hinsichtlich ihrer Daten zu Transparenz, Fairness und Selbstbestimmung zu verhelfen. Der Artikel 1 schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten. Der Artikel 5 fordert, dass Datenverarbeitung auf rechtmäßige Weise, fair und transparent erfolgt. Die Artikel 12 bis 18 verschaffen den Menschen Transparenz und sorgen dafür, dass sie ihre Rechte ausüben können.



