Anfang des Jahres entschied das LG München (Urt. v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20), dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, wenn die dynamische Einbindung von Services in eine Website ohne Einwilligung der betroffenen Person erfolgt
Anfang des Jahres entschied das LG München (Urt. v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20), dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, wenn die dynamische Einbindung von Services in eine Website ohne Einwilligung der betroffenen Person erfolgt
Sie wollen sich selbst und Ihr Business vorstellen und dabei CLOCK 7 Mitglieder und deren Tätigkeitsfelder kennenlernen? Dann ist Mittwoch, der 31.08.2022,
Das Homeoffice hat sich etabliert und wird von vielen Beschäftigten geschätzt. Wer im Homeoffice und damit in den privaten Räumlichkeiten arbeitet, für den gelten die dieselben Arbeitszeiten, wie im Büro beziehungsweise am Arbeitsplatz. Oft bekommen die Kunden aber die Auskunft:
Seit dem 01.12.2021 sind fehlende Cookie-Einwilligungen in einer Website/App keine Banalität mehr. Der WebScan-Service ist ideal für alle, die sichergehen möchten, dass ihre Website den aktuellen Datenschutz-Anforderungen entspricht und somit abmahnsicher ist.
Es gibt nichts Schöneres als durch eine Empfehlung einen Auftrag zu erhalten. Die Mitgliedschaft in einem bodenständigen Unternehmernetzwerk macht es möglich.
In der modernen Wirtschaft kann ein Unternehmen nicht alle notwendigen Tätigkeiten selbst erledigen. Das Auslagern von Tätigkeitsfeldern (Outsourcing) ist zur Normalität geworden.
kürzlich hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine offizielle Warnung vor Kaspersky-Produkten ausgesprochen.
Ein ISMS in einem Unternehmen zu integrieren, bedeutet für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Was beinhaltet diese Pflicht? Es sind technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine sichere Datenverarbeitung gemäß Artikel 32 (1)
Manchmal ist es notwendig, dass eine E-Mail an einen großen Verteiler geschickt werden soll. Typischerweise ist dies bei Newslettern oder anderen Ankündigungen der Fall. In solchen Fällen kommt es häufig vor, dass die Empfänger der E-Mail nicht sehen sollen, wer sonst noch adressiert wurde. Dies gilt besonders dann, wenn die E-Mail an Empfänger außerhalb des eigenen Unternehmens gesendet wird. Hier sind es z.B. Interessenten, Kunden und Lieferanten.
Die Beschäftigung mit Datenschutz schreckt viele ab. Aber Verdrängung hilft hier nicht. Es ist wichtig, einige Dinge zu regeln, um den Mitarbeitern und der Führung ein klares Bild zu geben. Gleichzeitig verschaffen Sie der Organisation so ausreichend Raum für ihre eigentliche Kernkompetenz, und mehr Sicherheit.
Doch welche Regelungen sollten beim Datenschutz in Unternehmen und Firmen schriftlich festgehalten werden?
Externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg
André Schombel
Harksheider Strasse 93b, 22399 Hamburg
Tel: 040-97 07 19 15
Fax: 040-97 07 19 15