News aus der Welt des Datenschutzes

Aktuelles

So wichtig der persönliche Kontakt im Geschäftsleben auch ist: Die Bedeutung von Dienstreisen und Messen wird abnehmen. Stattdessen werden Videokonferenzen und Webinare an Bedeutung gewinnen. Vermutlich wird die Videokamera am Arbeitsplatz zukünftig doch häufiger eingeschaltet, um einen kleinen Rest an „Persönlichkeit“ zu retten.

Als Mitarbeiter dürfte Ihnen inzwischen bekannt sein, dass Ihr Arbeitgeber einen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, und dass Datenschutz im Unternehmen gelebt wird. Doch was bedeutet das ganz konkret für Sie? Was können Sie tun? Wo können Sie sich informieren? Dies soll der vorliegende Blogbeitrag erläutern. Um es vorweg zu nehmen: Dieser Blog soll keine bestehenden Regelungen in Frage stellen, oder gar ersetzen. Er soll nur sensibilisieren. Das ganze Spektrum des Datenschutzes auf einer Seite finden Sie hier; knapper und präziser kann man den Datenschutz nicht auf den Punkt bringen! Was sonst noch wichtig ist: 

Jeder kennt das Recht am eigenen Bild. Doch wie gestaltet sich dies bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier? In Zeiten der Digitalkamera sind (manchmal ungeliebte) Schnappschüsse schnell in alle Welt verteilt.

Zugegeben: Bei einer lockeren und fröhlichen Weihnachtsfeier denkt niemand großartig darüber nach, wen er zu welcher Gelegenheit fotografiert. Dabei gibt es durchaus manchmal Situationen, in denen jemand nicht so gerne abgelichtet wird. Von einer großzügigen Verteilung im Kollegenkreis mal ganz zu schweigen.

 

Microsoft Windows 10 sendet täglich tausende "Diagnose-Daten" an US-amerikanische Server. Die deutschen Aufsichtsbehörden sehen das kritisch. Seit dem 07.11.2019 gibt es ein Prüfschema, um die Rechtmäßigkeit von Windows 10 zu beurteilen. Das Ergebnis ist wohl: Keine Chance. Was tun? Das Prüfschema befindet sich hierdie weitergehenden technischen Aspekte hier

Immer wieder berichtet die Presse über Funde von sensiblen Kunden- oder Beschäftigten- Daten im Papiermüll. Die Datenschutzgesetze schreiben vor, dass ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten verhindert werden muss. Davon sind nicht nur elektronische Datenträger betroffen, sondern auch das Papier. Daher müssen alle Mitarbeiter (und auch das Reinigungspersonal) darauf achten, dass alte Unterlagen oder Akten nicht im normalen Papiermüll entsorgt werden.

Die deutschen Gerichte sind sich einig: Auch der Betriebsrat muss den Datenschutz erfüllen. Besonders weitreichend sind die Forderungen, dass der Betriebsrat ggf. seine IT-Sicherheitsmaßnahmen beweisen muss und seine Daten-Anforderung konkret belegen soll.

Auf welcher Rechtsgrundlage darf der Betriebsrat die Daten der Beschäftigten verarbeiten (oder die Schwerbehindertenvertretung, oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung, …)?

Der EuGH macht klar, dass – auch in Deutschland – das Setzen bzw. Abrufen von Cookies oder anderer Informationen, die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, einwilligungsbedürftig sind. Das auf vielen Websites bereitgestellte Opt-Out-Verfahren reicht nicht aus. Die Ausführungen des Gerichts gelten unabhängig davon, ob es sich dabei um personenbezogene Daten handelt.

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