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Wo ist eine Videoüberwachung unzulässig?

In einer Welt, die immer stärker von Überwachungstechnologien geprägt ist, wird die Frage nach der Zulässigkeit von Videoüberwachung immer relevanter. Während Videoüberwachung in einigen Situationen

zweifellos gerechtfertigt ist, gibt es klare Grenzen, die Unternehmen und Organisationen beachten müssen, um die Privatsphäre und die Rechte der Betroffenen zu schützen. Wir werfen hier einen Blick auf einige Beispiele aus der Praxis, in denen Videoüberwachung unzulässig sein kann, und beleuchten die rechtlichen Aspekte. 

Überwachung des umliegenden öffentlichen Bereichs

Der Schutz des eigenen Betriebsgeländes ist ein legitimes Interesse. Doch die Überwachung des angrenzenden öffentlichen Raums ist in der Regel unzulässig. Wenn Kameras so platziert werden, dass sie zwangsläufig Passanten erfassen, müssen Schutzmechanismen wie Blenden, Verpixelung oder Unkenntlichmachung der öffentlichen Bereiche angewendet werden.

Ein ähnlicher Grundsatz gilt für die Einlasskontrolle. Kameras an Eingängen zur Identifizierung von Mitarbeitern sollten nicht den öffentlichen Verkehrsraum erfassen. Nur die unmittelbar vor der Kamera stehende Person darf erfasst werden. 

Überwachung von Gemeinschaftsbereichen im Unternehmensumfeld

Bereiche, die der Entspannung und den Pausen der Beschäftigten dienen, dürfen nicht überwacht werden. Dazu gehören Pausenräume, Umkleiden, WC-Anlagen und ähnliche Orte. Das Interesse der Mitarbeiter an Privatsphäre und Entspannung überwiegt hier.

Die Kenntnis von Überwachung in diesen Räumen könnte das Verhalten der Belegschaft beeinflussen und den gewünschten Regenerationseffekt beeinträchtigen. 

Arbeitsplatzüberwachung

Die Überwachung der Arbeitsplätze sollte vermieden werden, um den Verdacht unzulässiger Verhaltens- und Leistungskontrolle zu verhindern. Obwohl es Ausnahmen geben kann, ist die anhaltende Überwachung der Mitarbeiter in Deutschland in der Regel problematisch. Datenschutzbehörden vertreten die Ansicht, dass solche Dauerüberwachungen grundsätzlich verboten sein sollten. 

Überwachung am Empfang

Wenn aus Sicherheitsgründen der gesamte Empfangsbereich eines Unternehmens videoüberwacht wird, sollte der Arbeitsplatz des Empfangspersonals ausgeblendet werden. Dies kann technisch einfach umgesetzt werden, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu wahren.

Die Zulässigkeit der Überwachung des Empfangsbereichs hängt jedoch von den individuellen Umständen ab und sollte im Einzelfall geprüft werden. 

Videoüberwachung an sicherheitsrelevanten Arbeitsplätzen

Viele Firmen unterhalten Abteilungen, in denen Angestellte mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien oder anderen gefährlichen Arbeitsmaterialien arbeiten. Die Sicherheit der Mitarbeiter steht hierbei im Mittelpunkt, und es sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich, die gemäß § 6 des Arbeitsschutzgesetzes dokumentiert werden müssen. Einige Unternehmen sehen es als sinnvoll und angemessen an, ihre Videoüberwachung damit zu begründen, dass sie zur Sicherung der Arbeitnehmer diene. Die Idee dahinter lautet: "Falls etwas Unvorhergesehenes geschieht, können wir das aufgezeichnete Videomaterial verwenden." 

Allerdings gestaltet sich die Umsetzung nicht ganz so simpel. Insbesondere an Arbeitsplätzen, die mit erhöhten Gefahren verbunden sind, müssen individuelle Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen werden speziell auf die vorliegenden Gefahren zugeschnitten und ermöglichen somit eine gezielte Demonstration ausreichender Arbeitssicherheit. Die Art dieser Maßnahmen kann je nach Arbeitsumgebung variieren und umfasst möglicherweise: das Tragen von Atemschutzmasken, Schutzkleidung oder Arbeitsbekleidung, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, die Installation von Sicherheitseinrichtungen an Geräten, regelmäßige Wartungsarbeiten, Lüftungs- oder Absaugsysteme und vieles mehr.

  

Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass die Videoüberwachung sorgfältig geplant und umgesetzt werden muss, um die Privatsphäre und die Rechte der Mitarbeiter zu schützen. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass es klare rechtliche Grenzen gibt, die bei der Implementierung von Überwachungssystemen beachtet werden müssen. Eine sorgfältige Abwägung der Interessen ist unerlässlich, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen und unzulässige Videoüberwachung zu vermeiden.

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