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Adressaten in E-Mails verbergen

Manchmal ist es notwendig, dass eine E-Mail an einen großen Verteiler geschickt werden soll. Typischerweise ist dies bei Newslettern oder anderen Ankündigungen der Fall. In solchen Fällen kommt es häufig vor, dass die Empfänger der E-Mail nicht sehen sollen, wer sonst noch adressiert wurde. Dies gilt besonders dann, wenn die E-Mail an Empfänger außerhalb des eigenen Unternehmens gesendet wird. Hier sind es z.B. Interessenten, Kunden und Lieferanten. 

Nun wäre es keine elegante Lösung, dass jeder Empfänger eine individuelle E-Mail erhält. Es gibt einen viel einfacheren Weg: 

Blind Carbon Copy („BCC“)

Adressieren Sie Ihre Verteiler E-Mail über das BCC-Adress-Feld Ihres E-Mail Programms. Die folgende Abbildung zeigt Ihnen, wie das Ergebnis aussieht: Müller, Meier und Schulze werden im BCC als Empfänger eingetragen. Dann bleibt nur noch die Frage, wer den Empfängern als Adressat angezeigt werden soll. Hier können Sie sich eine aussagekräftige E-Mail Adresse ausdenken, die nicht unbedingt existieren muss. 

 Durch diese Vorgehensweise ist der Datenschutz bei einem E-Mail Verteiler in bester Weise gewährleistet. Probieren Sie es doch mal aus, indem Sie sich selbst eine E-Mail mit BCC schicken!

 Typische Anwendungsfälle für BCC 

Die folgenden Beispiele verdeutlichen den sinnvollen Einsatz von „blind carbon copy“: 

  • Newsletter: Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass die Empfänger eines Newsletters kein Interesse daran haben, dass andere Personen die eigene E-Mail Adresse sehen können. Tatsächlich hatte sogar ein Pizzaservice schon „Besuch“ von einer Aufsichtsbehörde bekommen, weil er seine Kunden ohne BCC per Newsletter informierte.
  • Lieferanten: Oftmals gehören die Lieferanten-Informationen zu den Geschäftsgeheimnissen eines Unternehmens. Hier kann sich alleine schon die unkontrollierte Verbreitung von E-Mail Adressen zu einem handfesten Problem entwickeln.
  • Mitarbeiter: Aus betrieblichen Gründen kann es notwendig (oder von den Mitarbeitern gewünscht) sein, dass dringende Informationen an die privaten E-Mail Adressen der Mitarbeiter gesendet werden. Auch hier muss die Privatsphäre der Mitarbeiter untereinander gewahrt bleiben. 

Im Februar 2018 wurde sogar ein Bußgeld gegen eine Privatperson verhängt, weil sie das BCC nicht genutzt hatte: https://www.datenschutz-praxis.de/fachnews/erstmals-datenschutz-geldbusse-gegen-privatperson/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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