Die DS-GVO droht bekanntlich mit Geldbußen bis 20 Mio. Euro. Wird davon Gebrauch
gemacht?
Seit Juni 2019 liefert die Website www.enforcementtracker.com eine Liste und einen Überblick über Geldbußen und Strafen, die Datenschutzbehörden innerhalb der EU im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung der EU (DSGVO) verhängt haben. Unternehmen sollten also vorbereitet sein. Wir empfehlen die Implementierung eines Datenschutz Management System. Auf diese Weise lässt sich der Datenschutz systematisch planen, organisieren, steuern und kontrollieren. Das Risiko „Datenpanne“ lässt sich dadurch deutlich minimieren. Unternehmen können mit einem Datenschutz Management System ihrer gesetzlichen Nachweis- und Rechenschaftspflicht nachkommen. Die Dokumentation kann im Falle eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens unterstützend zur Entlastung helfen.