Am 28.06.2019 hat sich der Bundestag für ein Gesetz mitsamt Beschlussempfehlung ausgesprochen, wo die DSB-Benennungsgrenze von 10 auf 20 Personen erhöht wird. Der Bundesrat muss dies noch bestätigen. In dem eigentlichen Anpassungsgesetz wurden 154 Gesetze auf über 450 Seiten auf die DS-GVO angepasst.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat sämtliche Apelle der gesamten Fachwelt in den Wind geschlagen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Landesdatenschutzbeauftragten und die Berufsverbände und kürzlich auch der Bundesrat wiesen zurecht darauf hin, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte wichtig ist. Unternehmen sollen sich auf ihre Kernkompetenz konzentrieren!