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Bundestag ändert Kriterium zur DSB-Benennung

Am 28.06.2019 hat sich der Bundestag für ein Gesetz mitsamt Beschlussempfehlung ausgesprochen, wo die DSB-Benennungsgrenze von 10 auf 20 Personen erhöht wird. Der Bundesrat muss dies noch bestätigen. In dem eigentlichen Anpassungsgesetz wurden 154 Gesetze auf über 450 Seiten auf die DS-GVO angepasst.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat sämtliche Apelle der gesamten Fachwelt in den Wind geschlagen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Landesdatenschutzbeauftragten und die Berufsverbände und kürzlich auch der Bundesrat wiesen zurecht darauf hin, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte wichtig ist. Unternehmen sollen sich auf ihre Kernkompetenz konzentrieren!

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