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Fax-Übermittlung: Aufklärung über Rechtswidrigkeit und Datenschutzrisiken

Nun ist es amtlich: Ein Fax ist so sicher wie eine Postkarte! Eine Verschlüsselung ist nicht möglich, und daher gerät diese Technologie aus dem Jahr 1979 ins Abseits. Die Vertraulichkeit des Faxgeräts ist NICHT gegeben. Stattdessen muss man auf datenschutzfreundlichere Wege ausweichen (z.B. verschlüsselte E-Mail oder Brief).

Dies hat das OVG Lüneburg beschlossen (Az. 11 LA 104/19 vom 22.07.2020, siehe Randnummer 19); geklagt hatte ein Unternehmer, der Explosionsstoffe transportiert und vor Angriffen militanter Straftäter fürchtet; siehe auch hier und hier.

Das Problem ist die mangelnde Verschlüsselungsmöglichkeit dieser Fax-Technologie aus dem Jahr 1979. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter: Personenbezogene Daten sollen möglichst nicht mehr per Fax versendet werden. Vermeiden Sie die Angabe Ihrer Faxnummer, wenn Personen Ihnen Daten senden sollen. Untersuchen Sie alle Geschäftsprozesse auf diesen Aspekt.

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