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Das TDDDG ersetzt das TTDSG

 

Mit der Einführung des neuen Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) wird das bisherige Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ersetzt. Obwohl die Gesetzesinhalte weitgehend identisch bleiben, gibt es einige wichtige Änderungen,

die alle Verantwortlichen kennen und umsetzen sollten. Hier ein Überblick über die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen.

Was ist das TDDDG?

Das TDDDG, kurz für Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, ist die aktualisierte Fassung des bisherigen TTDSG. Es bringt einige terminologische Änderungen mit sich, die die Anpassung an die moderne digitale Welt widerspiegeln.

Änderungen der Begrifflichkeiten

Ein auffälliger Unterschied ist die Änderung des Begriffs „Telemedium“ in „Digitaler Dienst“. Diese Umbenennung zieht sich durch das gesamte Gesetz und sorgt für mehr Klarheit in der Definition digitaler Dienste und ihrer Anbieter.

Gesetzliche Änderungen ab dem 15.05.2024

Wichtige Paragrafen im Überblick

Folgende Paragrafen des TDDDG sind von den Änderungen betroffen:

§1, §2, §19 bis §26

Neue Begriffe und Definitionen

  • Telemedien werden zu Digitalen Diensten.
  • Telemedienanbieter werden zu Anbietern digitaler Dienste.
  • Das Telemediengesetz wird zum Digitale-Dienste-Gesetz.
  • Einwilligungsverwaltung wird zur erteilten Einwilligung.

Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche

Besonders wichtig ist die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bei der Verletzung absolut geschützter Rechte durch rechtswidrige audiovisuelle Inhalte. Diese beinhalten Inhalte, die die Straftatbestände diverser Paragrafen des Strafgesetzbuches erfüllen.

Gesetzliche Änderungen ab dem 19.07.2024

  • Anpassung der Zuständigkeiten
  • Die Zuständigkeit wird von § 27 nach § 29 geändert.

Abhörverbot und Geheimhaltungspflicht

Die Vorschriften zum Abhörverbot und zur Geheimhaltungspflicht der Betreiber werden vom Funkanlagengesetz, § 1 Absatz 1, auf § 3 Absatz 1 Nr. 1 des Funkanlagengesetzes geändert.

Praktische Auswirkungen

Alle Verantwortlichen müssen ihre Unterlagen entsprechend den neuen Begriffen und Regelungen des TDDDG aktualisieren. Dies betrifft sowohl interne Dokumente als auch öffentlich zugängliche Informationen.

Eine kuriose Anmerkung

Auf der offiziellen Webseite https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/index.html wird noch immer das alte TTDSG im Dateinamen verwendet, was eine gewisse Verwirrung stiften könnte. Es bleibt abzuwarten, wann diese Anpassung erfolgt.

Fazit

Die Einführung des TDDDG bringt einige notwendige Anpassungen und Klarstellungen im Bereich der digitalen Dienste mit sich. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten diese Änderungen zeitnah umsetzen, um weiterhin rechtskonform zu agieren. Die Umbenennung und Neudefinitionen sollen helfen, die digitale Landschaft transparenter und verständlicher zu gestalten.

 

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