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Das Telemedien-Gesetz (TMG) weicht dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Mit der Einführung des EU Digital Services Act (DSA) am 17. Februar 2024 wurde in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) am 16. Mai 2024 beschlossen, wodurch das Telemedien-Gesetz (TMG) außer Kraft gesetzt wurde.

Auch das erst kürzlich eingeführte Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurde in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Die wichtigsten Änderungen finden sie HIER.

In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wesentlichen Änderungen und die Ziele des neuen Gesetzes.

Ziele des Digital Services Act (DSA)

Der DSA zielt darauf ab, ein einheitliches Regelwerk für alle EU-Staaten zu schaffen, um eine faire, einheitliche und freie Online-Umgebung zu gewährleisten. Damit soll der bestehende Binnenmarkt für digitale Dienste gesichert und verbessert werden. Es ist wichtig, dass alle Verantwortlichen ihre Unterlagen entsprechend aktualisieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Die wichtigsten Neuerungen im DDG

  • Die Impressumspflicht bleibt gemäß § 5 DDG weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass Anbieter digitaler Dienste nach wie vor verpflichtet sind, ein vollständiges und korrektes Impressum zu führen.
  • Jede kommerzielle Kommunikation muss klar als solche erkennbar sein. Sowohl im Kopf als auch in der Betreffzeile von E-Mails muss der Absender deutlich sichtbar sein.

Rechte und Pflichten der Diensteanbieter

  • Bei Rechtsverletzungen besteht ein Anspruch auf Sperrung der entsprechenden Inhalte.
  • Der Verdacht auf Straftaten muss an das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden.
  • Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten oder Videosharing-Plattformen müssen in einer speziellen Liste erfasst werden.
  • Diese Anbieter sind verpflichtet, Auskunft über ihre Dienste zu erteilen und dürfen keine unzulässige audiovisuelle kommerzielle Kommunikation verbreiten (z.B. gemäß Tabakerzeugnis-Gesetz, Heilmittelwerbegesetz).

Überwachung und Durchsetzung durch die Koordinierungsstelle für digitale Dienste

  • Die Durchsetzung und Überwachung des DDG erfolgt durch die unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn. Diese Koordinierungsstelle übernimmt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Einhaltung des DDG:
  • Die Leitung der Koordinierungsstelle erfolgt durch eine Person im Beamtenverhältnis auf Zeit, mit einer Amtszeit von fünf Jahren.
  • Es wird ein jährlich zu erstellender Tätigkeitsbericht veröffentlicht.
  • Die Koordinierungsstelle arbeitet eng mit anderen Behörden zusammen und kann personenbezogene Daten austauschen.

Rechte und Befugnisse

  • Die Koordinierungsstelle und die zuständigen Behörden dürfen Ermittlungen führen und Beweise erheben. Dazu gehört auch die Durchführung von Durchsuchungen in Büro- und Geschäftsräumen während der üblichen Geschäftszeiten.
  • Gegenstände, die als Beweismittel relevant sind, können beschlagnahmt werden.
  • Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der Koordinierungsstelle haben keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Maßnahmen sofort umgesetzt werden.

Beirat und Beratung

Ein Beirat mit 16 Mitgliedern wird bei der Koordinierungsstelle eingerichtet. Dieser setzt sich aus vier Vertretern der Wirtschaft, acht Vertretern der Zivilgesellschaft (einschließlich Verbraucherverbänden) und vier Vertretern von Wirtschaftsverbänden zusammen. Der Beirat hat die Aufgabe, die Koordinierungsstelle zu beraten, Vorschläge zu machen und wissenschaftliche Fragestellungen zu erörtern.

Sanktionen und Bußgeldvorschriften

Verstöße gegen das DDG können gemäß § 33 DDG mit Bußgeldern geahndet werden. Diensteanbieter sollten sich daher unbedingt mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre Prozesse entsprechend anpassen, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Fazit

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) stellt eine umfassende Anpassung der deutschen Gesetzgebung an die neuen EU-Vorgaben dar und bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Diensteanbieter in Deutschland müssen sich auf die neuen Regelungen einstellen und sicherstellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen. Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste wird dabei eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung und Überwachung spielen.

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