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Datenschutzrecht: Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutz ist ein komplexes Thema, und im Datenschutzrecht gilt das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Anders ausgedrückt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt eine konkrete Rechtsgrundlage vor.

Diese Herangehensweise mag zunächst ungewöhnlich erscheinen, da die übliche juristische Denkweise besagt: "Erlaubt ist, was nicht verboten ist."

 

Einwilligung als Rechtsgrundlage

Die wohl bekannteste Rechtsgrundlage ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 (1a). Doch diese ist nur wirksam, wenn sie tatsächlich freiwillig erfolgt. Zu beachten ist, dass die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann, und ab diesem Zeitpunkt die Datenverarbeitung gestoppt werden muss. 

 

Vertragserfüllung als Erlaubnis

Die Erfüllung eines Vertrags (oder dessen Anbahnung) kann gemäß Artikel 6 (1b) die Verarbeitung personenbezogener Daten erlauben. Dies gilt jedoch nur für solche Datenverarbeitungen, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind. 

 

Rechtliche Verpflichtung

Unter bestimmten Umständen ist eine Organisation durch bestehende Gesetze zur Datenverarbeitung verpflichtet, wie Artikel 6 (1c) thematisiert. Hierbei gibt es jedoch oft Graubereiche, da die Gesetze oft nur "Zielvorgaben" machen und keine konkreten Datenverarbeitungen fordern. 

 

Öffentliche Interessen

Die Aufgaben im öffentlichen Interesse gemäß Artikel 6 (1e) sind für Unternehmen oft weniger relevant. Mit der Corona-Pandemie wurde jedoch deutlich, wie wichtig diese Rechtsgrundlage sein kann, insbesondere wenn Auflagen nur durch die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfüllt werden können. 

 

Interessenabwägung

Wenn keine der oben genannten Rechtsgrundlagen anwendbar ist, bieten die "berechtigten Interessen" gemäß Artikel 6 (1f) eine Option. Diese gelten jedoch nicht für sensible Daten. Bei einer "Interessenabwägung" werden betriebliche Interessen gegen die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen abgewogen, was aufgrund der unterschiedlichen Natur der Interessen eine komplexe Angelegenheit ist.

Zu guter Letzt seien noch die "lebenswichtigen Interessen" der betroffenen Personen gemäß Artikel 6 (1d) erwähnt. Insgesamt verdeutlicht dieser Überblick die Vielschichtigkeit der rechtlichen Aspekte im Datenschutz und die Notwendigkeit, stets auf aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen zu achten.

 

Fazit

Die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind vielfältig und anspruchsvoll. Das Datenschutzrecht verfolgt das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, was bedeutet, dass die Datenverarbeitung grundsätzlich untersagt ist, es sei denn, es liegt eine konkrete Rechtsgrundlage vor.

Die Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, öffentliche Interessen und Interessenabwägung sind die Hauptinstrumente, die Unternehmen nutzen können, um die Verarbeitung personenbezogener Daten zu legitimieren. Die Wahl der richtigen Rechtsgrundlage ist entscheidend, und dabei ist zu beachten, dass insbesondere bei sensiblen Daten besondere Vorsicht geboten ist.

Die aktuelle globale Situation, wie die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie, hat gezeigt, dass öffentliche Interessen eine verstärkte Rolle spielen können. Gleichzeitig verdeutlicht die Interessenabwägung die Komplexität, betriebliche Interessen gegen die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen abzuwägen.

Es wird deutlich, dass Datenschutz keine statische Angelegenheit ist. Neue Entwicklungen und Gesetzesänderungen können die Landschaft beeinflussen. Unternehmen sind daher angehalten, stets auf dem Laufenden zu bleiben und ihre Datenschutzpraktiken entsprechend anzupassen. Insgesamt unterstreicht dieser Überblick die Wichtigkeit, Datenschutz als integralen Bestandteil der Unternehmensführung zu betrachten und die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig zu beachten.

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