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Die EuGH-Entscheidungen zur Datenkopie: Vollständige Offenlegung!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei wegweisenden Entscheidungen klare Vorgaben für die Erstellung und Herausgabe von Datenkopien festgelegt. Die Urteile, Az. C-487/21 vom 04.05.2023 und Az. C-307/22 vom 26.10.2023, markieren einen

Meilenstein im Umgang mit Kopie Anfragen und setzen klare Standards für Unternehmen und Verantwortliche im Datenschutzbereich.

1. Originalgetreue Datenkopie: Mehr als nur eine Tabelle

In seinem Urteil (Az. C-487/21) stellt der EuGH klar: Eine ordnungsgemäße Datenkopie erfordert mehr als nur eine tabellarische Zusammenfassung. Die Richter betonen die Bedeutung von Originaltreue und legen damit den Fokus auf eine präzise und exakte Reproduktion der Daten. Unternehmen sind somit angehalten, Kopien bereitzustellen, die dem Original möglichst nahekommen.

2. Keine Einschränkung des Umfangs: Die EuGH-Entscheidung im Detail

Die EuGH-Entscheidung (Az. C-487/21) verzichtet bewusst auf Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs. Dies bedeutet, dass Kopie Anfragen nicht nur auf bestimmte Teile der Daten beschränkt werden können. Unternehmen müssen gewährleisten, dass sämtliche relevanten Informationen in der Kopie enthalten sind, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen.

3. Motivationsfreie Kopie Anfragen: Der Schutz vor Ablehnung

Ein weiterer wegweisender Beschluss (Az. C-307/22) des EuGH befasst sich mit der Motivation hinter Kopie Anfragen. Hier wird klargestellt, dass ein Kopie Verlangen keiner Begründung bedarf und nicht abgelehnt werden kann, selbst wenn es einem scheinbar "datenschutzfremden" Anliegen dient. Das Gericht hebt hervor, dass selbst potenzielle Schadenersatzforderungen gegen den Verantwortlichen keine legitime Grundlage für eine Ablehnung darstellen.

4. Blick in die Zukunft: BGH und laufende Verfahren

Die Erwägungsgründe des EuGH werden voraussichtlich auch Einfluss auf nationale Gerichtsverfahren haben. Einblick in die mögliche Entwicklung gibt das laufende Verfahren Az. VI ZR 1352/20 vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die dortige Berücksichtigung der EuGH-Entscheidungen könnte die Rechtsprechung im Umgang mit Datenkopien weiter prägen.

Fazit: Klarheit schaffen, Verantwortung übernehmen

Die EuGH-Entscheidungen bringen Klarheit in die Anforderungen an Datenkopien und setzen klare Standards für Unternehmen und Verantwortliche. Originaltreue, Unbeschränktheit des Umfangs und die Motivationsfreiheit von Kopie Anfragen stehen im Zentrum dieser wegweisenden Urteile. In einer Zeit, in der Daten einen zentralen Stellenwert einnehmen, ist es entscheidend, dass Unternehmen ihre Verantwortung im Umgang mit Daten ernst nehmen und sich den rechtlichen Anforderungen entsprechend stellen.

 

 

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