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Die Beweisforderung für die 'Dummy-Funktionalität' von Videokameras

In der sich ständig wandelnden Welt des Datenschutzrechts gibt es immer wieder Überraschungen, die uns zum Nachdenken anregen. Eine dieser Überraschungen stammt aus dem Jahresbericht 2022 der Thüringischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde,

genauer gesagt aus Abschnitt 3.6. Hier wird eine bemerkenswerte Forderung aufgestellt: Die "Dummy-Funktionalität" von Videokameras muss nachweisbar sein.

Aber was bedeutet das eigentlich?

Im Grunde genommen geht es darum sicherzustellen, dass Unternehmen nachweisen müssen, dass ihre Kameras tatsächlich keine Bilder aufzeichnen können, wenn sie in den sogenannten "Dummy-Modus" versetzt sind. Klingt das nicht ein wenig absurd? Warum sollte jemand beweisen müssen, dass eine Kamera inaktiv ist?

Die Antwort liegt in der Absicht, Missbrauch zu verhindern.

Wenn Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Kameras im Dummy-Modus wirklich keine Aufnahmen machen, könnten Verantwortliche im Nachhinein eine funktionierende Kamera "entschärfen", um einer möglichen Untersuchung zu entgehen. Dies würde zweifellos Datenschutzprobleme aufwerfen.

Diese Forderung markiert eine neue Dimension im Datenschutzrecht.

Nicht nur sind wir dazu aufgefordert zu zeigen, was wir tun, sondern auch, was wir nicht tun. Das ist zweifellos eine faszinierende Entwicklung und erinnert uns daran, dass Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie etwas nicht nachweisen können.

Der Nebeneffekt

Ein interessanter Nebeneffekt dieser Regelung betrifft die Verwendung von Attrappen, die den Verdacht einer Überwachung wecken. Solche täuschenden Gegenstände können erheblichen Druck auf Einzelpersonen ausüben, die sich beobachtet fühlen. In einigen Fällen könnten diese Personen sogar zivilrechtliche Abwehransprüche wie Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche gegen den Nutzer der Attrappe geltend machen.

Fazit

Die Zukunft des Datenschutzes hält zweifellos noch viele Überraschungen bereit. Diese jüngste Entwicklung erinnert uns daran, wie wichtig es ist, flexibel zu bleiben und sich auf weitere Veränderungen einzustellen. Es bleibt spannend, wie die Datenschutzlandschaft in den kommenden Jahren gestaltet wird.

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