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Die Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung

Die Trennung der Interessen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist ein alltägliches Phänomen, das in vielen Aspekten des Arbeitslebens zum Ausdruck kommt. Doch wenn es um das Thema Mitarbeiterüberwachung

am Arbeitsplatz geht, wird die Kluft zwischen den Interessen besonders deutlich. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen eingehenden Blick auf die Zwecke der Mitarbeiterüberwachung und die Rechte der Arbeitnehmer in diesem Kontext.

Zwecke der Mitarbeiterüberwachung

Arbeitgeber können vielfältige Gründe dafür haben, ihre Mitarbeiter zu überwachen. Hier sind einige der häufigsten Zwecke, die in der Praxis verfolgt werden:

Kontrolle der arbeitsvertraglichen Pflichten

Ein klassischer Grund für die Überwachung am Arbeitsplatz ist die Untersuchung von Pflichtverletzungen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitszeitbetrug oder die Überprüfung, ob die Vertragspflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. 

Vorbeugung einer Haftung bei Datenschutzverstößen

Datenschutzverletzungen können für Unternehmen erhebliche rechtliche Probleme verursachen. Arbeitgeber können daher Mitarbeiter überwachen, um sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden und Haftungsrisiken minimiert werden. 

Vorbeugung von kartellrechtlichen Absprachen

In einigen Fällen dient die Mitarbeiterüberwachung dazu, kartellrechtliche Absprachen aufzudecken, was Unternehmen vor schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen schützen soll. 

Schutz vor internen Tätern

Die Bedrohung von Wirtschafts- und Cyberkriminalität nimmt stetig zu, und nicht selten sind interne Mitarbeiter daran beteiligt. Um sich vor dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen und anderen schwerwiegenden Vergehen zu schützen, kann die Überwachung als präventive Maßnahme dienen. 

Abwehr von Cyber-Angriffen, die Mitarbeiter ausnutzen

Mitarbeiter können unbeabsichtigt zu einer Schwachstelle in der Unternehmenssicherheit werden, wenn sie von Cyberkriminellen ausgenutzt werden. Die Überwachung kann dazu beitragen, solche Angriffe zu verhindern und die Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten. 

 

Rechte der Arbeitnehmer im Kontext der Mitarbeiterüberwachung

Während Arbeitgeber ihre Gründe für die Mitarbeiterüberwachung haben, besitzen auch Arbeitnehmer legitime Interessen, sich vor unangemessener Überwachung zu schützen. Welche Rechte spielen hierbei eine Rolle?

Die Grundrechte, die ursprünglich als Abwehrrecht gegen staatliches Handeln konzipiert sind, entfalten auch im Privatrecht ihre Wirkung. Diese Grundrechte schützen das Interesse der Arbeitnehmer und fallen unter den Begriff des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst unter anderem:

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Arbeitnehmer haben das Recht zu kontrollieren, welche persönlichen Informationen über sie erfasst und verwendet werden. 

Die Privatsphäre

Arbeitnehmer dürfen eine gewisse Privatsphäre am Arbeitsplatz erwarten und können gegen unzulässige Eingriffe in ihre Privatsphäre vorgehen. 

Den Schutz der Ehre

Arbeitnehmer haben das Recht, vor Verletzungen ihrer Ehre geschützt zu werden, die durch unberechtigte Überwachung entstehen können. 

Das Recht am eigenen Bild

Arbeitnehmer dürfen nicht ohne ihre Zustimmung fotografiert oder gefilmt werden, es sei denn, es liegen triftige Gründe dafür vor.

 

Die Überwachung am Arbeitsplatz kann in all diese Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingreifen, sofern die Interessen des Arbeitgebers nicht überwiegen. Eine andauernde und übermäßige Überwachung kann die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer gefährden und die Menschenwürde verletzen.

Technologischer Fortschritt und Datenschutz

Die rasche Entwicklung der Technologie und die voranschreitende Digitalisierung haben die Möglichkeiten zur Überwachung am Arbeitsplatz erweitert. Leider führt dieser Fortschritt nicht nur zu neuen Möglichkeiten, sondern auch zu Missbrauch und übermäßiger Überwachung. Zum Beispiel werden immer invasivere Überwachungsmethoden, wie Monitoring-Tools, eingesetzt, um den (gefühlten) Kontrollverlust im Homeoffice auszugleichen. Zudem drängen Anbieter von Spionagesoftware auf den Markt, und die Überwachung von Angestellten ist mittlerweile zur Praxis geworden.

Ist die Mitarbeiterüberwachung erlaubt?

Die Frage, ob die Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz erlaubt ist, ist komplex und kann nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Fall muss individuell bewertet werden. Grundsätzlich wird die Mitarbeiterüberwachung eingesetzt, um Pflichtverletzungen aufzudecken, die eine Kündigung rechtfertigen könnten. Das Datenschutzrecht erlaubt die Verarbeitung von Daten zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, einschließlich der Aufdeckung von Pflichtverletzungen.

Die Rechtsprechung hat Grundsätze für die Mitarbeiterüberwachung entwickelt, die berücksichtigen, dass die Interessen des Arbeitgebers und der Schutz der Arbeitnehmer in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen. Eine Überwachungsmaßnahme ist in der Regel zulässig, wenn:

  1. Ein konkreter Verdacht auf eine strafbare Handlung oder eine andere schwerwiegende Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis besteht.
  2. Weniger einschneidende oder mildere Mittel zur Aufklärung des Verdachts erfolglos ausgeschöpft wurden.
  3. Die Überwachung das einzig verbleibende Mittel ist.
  4. Die Maßnahme nicht insgesamt unverhältnismäßig ist. 

Welche Überwachungsformen sind erlaubt?

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter zu überwachen. Die Zulässigkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Beispiele für mögliche Überwachungsformen sind:

·         Detektive,

·         Videoüberwachung,

·         GPS-Tracking,

·         Überwachung von Internet- und Kommunikationstechnologien,

·         Taschenkontrollen 

Fazit 

Die Debatte über die Mitarbeiterüberwachung wird voraussichtlich weitergehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Arbeitgeber und den Rechten der Arbeitnehmer zu finden, um die Privatsphäre und die Menschenwürde der Mitarbeiter zu schützen, ohne legitime Überwachungszwecke zu beeinträchtigen. Datenschutzbeauftragte und Betriebsräte können dabei eine wichtige Rolle spielen, um die rechtmäßige und ethische Anwendung der Überwachung sicherzustellen.

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