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Drohnen über der Nachbarschaft. Was ist erlaubt?

Ein Drohnenflug bezieht sich auf den Einsatz von Drohnen oder unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) für verschiedene Zwecke. Drohnenflüge können für Freizeitaktivitäten, kommerzielle Zwecke, wissenschaftliche Untersuchungen, Überwachung oder andere Zwecke eingesetzt werden.

Beim Drohnenflug gibt es verschiedene datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Hier sind einige wichtige Punkte: 

Persönlichkeitsrechte

Bei Drohnenflügen müssen die Persönlichkeitsrechte von Personen gewahrt werden. Dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre, der eigenen Daten und des eigenen Bildnisses umfassen, um die Persönlichkeit und Identität einer Person zu schützen. Insbesondere dürfen keine Personen oder private Grundstücke ohne deren Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden. 

Datenschutzrecht

Drohnen sind in der Lage, Daten zu sammeln und zu speichern. Der Datenschutz muss daher auch beim Einsatz von Drohnen gewahrt werden. So ist beispielsweise der Einsatz von Drohnen zur Überwachung von Personen oder zur Aufnahme von Daten ohne deren Einwilligung verboten. 

Luftverkehrsrecht

Drohnen müssen den geltenden Bestimmungen des Luftverkehrsrechts entsprechen. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung von Flugverbotszonen und Höhenbeschränkungen. Drohnen müssen mit einer Plakette gekennzeichnet werden, auf der der Name und die Adresse des Eigentümers angegeben sind. Eine Versicherung für die Drohne gehört natürlich auch dazu.

Bei bestimmten Arten von Drohnenflügen ist eine Genehmigung erforderlich. Das gilt beispielsweise für Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten oder in der Nähe von Flughäfen. 

FAZIT:

Es ist wichtig, sich vor dem Einsatz einer Drohne über die geltenden Bestimmungen und Gesetze zu informieren, um datenschutzrechtliche Probleme zu vermeiden. Ein Blick in die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder.

Grundsätzlich ist das Fliegen einer Drohne über dem Garten des Nachbarn nur dann erlaubt, wenn der Nachbar seine ausdrückliche Zustimmung dazu gibt. Wenn die Drohne den Luftraum über dem Grundstück des Nachbarn betritt, kann dies eine Verletzung der Privatsphäre darstellen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Nachbarn beeinträchtigen.

In einigen Fällen kann es jedoch erlaubt sein, eine Drohne über dem Grundstück des Nachbarn zu fliegen. Wenn die Drohne beispielsweise während eines Rettungseinsatzes oder zur Überwachung eines großen öffentlichen Events eingesetzt wird, kann es Ausnahmen geben. In solchen Fällen kann es notwendig sein, eine Genehmigung einzuholen oder den Nachbarn zu informieren.

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