Der 28. Juni 2025 markiert einen entscheidenden Stichtag für Unternehmen und Dienstleister in der Europäischen Union. Ab diesem Datum müssen sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die neu
auf den Markt kommen oder angeboten werden, barrierefrei sein. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und zeigt, wie sich Unternehmen darauf vorbereiten können.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie, die seit 2019 in Kraft ist. Ziel des EAA ist es, ein Mindestmaß an Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen in allen Mitgliedsstaaten der EU sicherzustellen. Dies betrifft eine Vielzahl von Branchen und fordert von Unternehmen, dass sie ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich gestalten.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Die Anforderungen des BFSG erstrecken sich auf eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Elektronische Geräte (Computer, Tablets, Handys, TV-Geräte mit Internetzugang, E-Book-Reader)
- Automaten (Geldautomaten, Ticketautomaten, Selbstbedienungsterminals)
- Router und Telekommunikationsgeräte
Im Bereich der Dienstleistungen umfasst das BFSG:
- Personenverkehr (Öffentliche Verkehrsmittel und dazugehörige Serviceangebote)
- Telekommunikationsdienste (Telefon- und Messenger-Dienstleistungen)
- Elektronischer Geschäftsverkehr (Webshops, Kontaktformulare, Terminbuchungssysteme und andere Online-Dienste)
Anforderungen für Websites und digitale Angebote
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Barrierefreiheit von Websites. Unternehmen, die im elektronischen Geschäftsverkehr tätig sind, müssen sicherstellen, dass ihre Websites den Anforderungen entsprechen. Hierzu zählen:
- Kontraste (Ein ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben, um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwächen zu gewährleisten)
- Tastaturbedienbarkeit (Alle interaktiven Elemente wie Links und Schaltflächen müssen über die Tastatur erreichbar sein)
- Screenreader-Kompatibilität (Überschriftenstrukturen und Bildbeschreibungen (ALT-Texte) müssen korrekt ausgezeichnet sein, damit Screenreader die Inhalte angemessen vorlesen können)
Wer ist vom BFSG ausgenommen?
Nicht alle Unternehmen sind von den Anforderungen des BFSG betroffen. Ausgenommen sind:
- Kleinunternehmen (Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro)
- B2B-Angebote (Rein geschäftliche Dienstleistungen (Business-to-Business) unterliegen ebenfalls nicht den Regelungen)
- Wirtschaftliches Risiko (Unternehmen, für die die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ein wirtschaftliches Risiko darstellen würde, können unter bestimmten Bedingungen von den Pflichten befreit werden)
Rechtliche Beratung und weitere Schritte
Unternehmen, die unsicher sind, ob sie unter die Regelungen des BFSG fallen, sollten rechtlichen Rat einholen. Eine barrierefreie Website bietet nicht nur den Vorteil, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern kann auch das Nutzererlebnis verbessern und die Reichweite erhöhen.
Praktische Tipps für die Umsetzung
Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfordert sorgfältige Planung und technische Anpassungen. Folgende Schritte helfen bei der Erfüllung der Anforderungen:
- Kontrast-Check (Nutzen Sie Tools wie den Contrast-Checker, um die Farbkontraste auf Ihrer Website zu prüfen)
- Optimierung der Bedienbarkeit (Achten Sie darauf, dass alle interaktiven Elemente groß genug und leicht zugänglich sind, insbesondere für die mobile Nutzung)
- Screenreader-Optimierung (Sorgen Sie dafür, dass alle Texte, Bilder und Grafiken korrekt ausgezeichnet sind, um die Kompatibilität mit Screenreadern zu gewährleisten)
Fazit
Der Countdown läuft – bis zum 28. Juni 2025 müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die notwendigen Schritte einzuleiten und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.