News aus der Welt des Datenschutzes

Aktuelles

Vorsicht! Keine mündliche Weitergabe von personenbezogenen Daten

In der heutigen digitalen Welt wird der Datenschutz häufig im Kontext von Computern und Online-Datenverarbeitung diskutiert. Doch auch im persönlichen Gespräch oder beim Telefonat kann der Datenschutz relevant sein.

Sobald die Daten aus einem Dateisystem stammen oder für ein solches gedacht sind, gelten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies bringt nicht nur Pflichten mit sich, sondern birgt auch das Risiko von Datenschutzverletzungen.

Mündliche Datenweitergabe und die DSGVO

Die mündliche Weitergabe von personenbezogenen Daten stellt eine Form der Datenverarbeitung dar und unterliegt der DSGVO, wenn die Daten aus einem Dateisystem stammen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies in einem Fall entschieden, bei dem eine mündliche Auskunft aus einem amtlichen Register erteilt wurde (EuGH, Az. C-740/22 vom 07.03.2024). Laut dieser Entscheidung fällt eine mündliche Auskunft dann nicht unter die DSGVO, wenn sie weder aus einem Dateisystem stammt noch in einem solchen gespeichert werden soll.

Dennoch gibt es in der Praxis oft schwierige Grenzbereiche. Viele personenbezogene Daten stammen bewusst oder unbewusst aus digitalen Quellen, wie beispielsweise E-Mails. Diese Daten können in mündlichen Auskünften weitergegeben werden, was den Datenschutz betrifft. Telefonate, die kurzzeitig eine elektronische Datenverarbeitung beinhalten, fallen ebenfalls in diesen Bereich, da sämtliche Telefonanlagen elektronisch arbeiten und Gespräche letztlich über das Internet übertragen werden.

Praktische Konsequenzen und Empfehlungen

Für die Praxis bedeutet dies:

Daten aus einem Dateisystem

Sobald die Daten, die Gegenstand der mündlichen Auskunft sind, aus einem Dateisystem entnommen werden, kommt die DSGVO zur Anwendung.

Daten für ein Dateisystem

Auch wenn die Daten vor der Erteilung der Auskunft nicht aus einem Dateisystem stammen, aber nach der mündlichen Auskunft in einem solchen gespeichert werden sollen, greift die DSGVO.

Die mündliche Weitergabe personenbezogener Daten ist somit meistens relevant für den Datenschutz. Es ist daher wichtig, dass beschäftigte Personen zu diesem Thema geschult werden, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die mündliche Auskunft eine Verarbeitung von Daten im Sinne der DSGVO darstellt. Unabhängig davon, ob die Daten durch einen Menschen oder eine Maschine offengelegt werden, bleibt der Datenschutz relevant. Daher ist es unerlässlich, dass Unternehmen und Organisationen ihre Mitarbeiter entsprechend schulen und sensibilisieren, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.

Für detaillierte Informationen und rechtliche Hintergründe empfiehlt sich ein Blick auf die einschlägigen Urteile und Datenschutzpraktiken, wie sie im März 2024 veröffentlicht wurden. Der Schutz personenbezogener Daten endet nicht bei der digitalen Verarbeitung, sondern schließt auch die mündliche Weitergabe mit ein.

Zertifizierung

logo dekra Fachkraft Datenschutz

Mitgliedschaft

logo bvd ev
logo bsb mit system

Kontakt

Externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg
André Schombel

Harksheider Strasse 93b, 22399 Hamburg

Tel: 040-97 07 19 15
Fax: 040-97 07 19 15

Datenschutz

für Unternehmen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen
© 2024, André Schombel