Das Ausscheiden eines Beschäftigten aus einem Unternehmen ist oft von zahlreichen administrativen Aufgaben begleitet. Eine davon betrifft die Entfernung von Daten des ehemaligen Beschäftigten von der Unternehmenswebsite. Besonders heikel gestaltet sich
dabei der Umgang mit Gruppenbildern, auf denen der ausgeschiedene Beschäftigte zu sehen ist. Wir beleuchten hier verschiedene Aspekte dieses Themas und geben praktische Tipps, wie Arbeitgeber damit umgehen können:
Rechtliche Grundlagen und Persönlichkeitsrechte
Grundsätzlich müssen alle personenbezogenen Daten des ehemaligen Beschäftigten von der Website entfernt werden, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Dazu gehören nicht nur der Name des Beschäftigten, sondern auch Fotos, auf denen er abgebildet ist. Die rechtliche Grundlage dafür liegt in der Tatsache, dass die Einwilligung des Beschäftigten zur Veröffentlichung solcher Daten in der Regel nur für die Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses gilt und nach seinem Ausscheiden widerrufen werden kann.
Problemstellung bei Gruppenbildern
Jedoch gibt es eine spezifische Problematik im Umgang mit Gruppenbildern, auf denen auch der ausgeschiedene Beschäftigte zu sehen ist. Hier müssen Arbeitgeber besonders vorsichtig vorgehen, um den Widerspruch des ehemaligen Beschäftigten zu berücksichtigen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Widerspruch des ehemaligen Beschäftigten ernst genommen werden muss und seine Persönlichkeitsrechte respektiert werden müssen.
Lösungsmöglichkeiten
Kommunikation mit der ehemaligen Beschäftigten
Der Arbeitgeber kann das Problem offen ansprechen und mit der ehemaligen Beschäftigten darüber diskutieren, ob das Gruppenbild trotz seiner Abwesenheit auf der Website verbleiben kann. Dies sollte idealerweise schriftlich per E-Mail festgehalten werden.
Bildbearbeitung
Falls der ehemalige Beschäftigte nicht damit einverstanden ist, dass sein Bild weiterhin auf der Website erscheint, kann sein Gesicht auf dem Gruppenbild geschwärzt oder das Bild mithilfe von Software retuschiert werden.
Neuaufnahme des Bildes
In einigen Fällen ist es möglicherweise notwendig, ein neues Gruppenbild zu erstellen, auf dem der ausgeschiedene Beschäftigte nicht mehr zu sehen ist.
Einsatz von KI
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mithilfe von KI ein Fake-Gesicht in das Gruppenbild einzubauen, um die Identität des ehemaligen Beschäftigten zu schützen.
Abwägung betrieblicher Interessen
In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei bereits gedruckten Broschüren mit einer großen Auflage, kann das betriebliche Interesse an der Beibehaltung des Bildes Vorrang haben. Dennoch sollte der Widerspruch des ehemaligen Beschäftigten berücksichtigt und respektiert werden.
Wichtige Aspekte bei der Einwilligung
In jedem Fall ist es wichtig, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass eine wirksame Einwilligung zur Nutzung von Mitarbeiterfotos vorliegt. Diese Einwilligung muss schriftlich erfolgen, anlassbezogen sein und freiwillig erteilt werden. Arbeitgeber sollten auch bedenken, dass die Einwilligung des Mitarbeiters in die Nutzung von allgemeinen Werbefotos nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet und entweder vereinbart werden muss oder der Mitarbeiter sie wirksam widerrufen kann.
Fazit
Zusammenfassend sollten Arbeitgeber darauf achten, dass sie die Persönlichkeitsrechte ihrer ehemaligen Mitarbeiter respektieren und sicherstellen, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um deren Daten von der Unternehmenswebsite zu entfernen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dies erfordert eine sorgfältige Planung, Kommunikation und gegebenenfalls auch die Nutzung von technologischen Lösungen wie Bildbearbeitungssoftware oder KI.