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Mythos oder Wahrheit: Darf Ihr Arzt Sie beim Namen nennen?

In der heutigen digitalen Welt des Datenschutzes und der Privatsphäre sind wir oft verunsichert über das, was erlaubt ist und was nicht. Ein solches Missverständnis betrifft die Frage, ob Ärzte und andere Dienstleister ihre Kunden

oder Patienten öffentlich beim Namen nennen dürfen. Ein weitverbreiteter Mythos behauptet, dass es verboten sei, jemanden mit einem freundlichen "Hallo, Herr Meier!" zu begrüßen, ohne gegen Datenschutzrichtlinien zu verstoßen. Doch die gute Nachricht ist: Dies ist schlicht und einfach falsch.

Der Mythos des Namensverbots

Lassen Sie uns diesen Mythos entzaubern. Das Begrüßen von Kunden oder Patienten beim Namen ist keineswegs verboten. Egal, ob Sie ein Restaurant betreiben, einen Kiosk besitzen oder in einem Friseursalon arbeiten, Sie müssen keine Angst haben, die Namen Ihrer Kunden zu verwenden.

Namen und Datenschutz in der Geschäftswelt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat zweifellos die Art und Weise verändert, wie Unternehmen und Dienstleister mit personenbezogenen Daten umgehen. Aber es ist wichtig zu verstehen, dass das menschliche Gedächtnis nicht als Dateisystem betrachtet wird, das unter die DSGVO fällt. Wenn Sie sich die Namen Ihrer Kunden auswendig merken, ist es völlig in Ordnung, sie in der Öffentlichkeit mit ihrem Namen anzusprechen.

Die DSGVO und das Gedächtnis

Die DSGVO regelt, wie personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Sie zielt darauf ab, die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Informationen zu gewährleisten. Allerdings stellt das Erinnern und Verwenden von Namen im Gedächtnis keine Verletzung der DSGVO dar.

Persönliche Beziehungen aufbauen

Tatsächlich ist es oft eine nette Geste, die Beziehung zu Ihren Kunden oder Patienten zu stärken. Wenn Sie den Namen eines Kunden oder Patienten kennen und ihn persönlich ansprechen, wird dies oft als Zeichen von Höflichkeit und Aufmerksamkeit wahrgenommen. Es hilft dabei, eine persönliche Verbindung aufzubauen und das Vertrauen zu stärken.

Das Gesundheitswesen und der Namensgebrauch

Im Gesundheitswesen ist das Nennen von Patientennamen im Wartezimmer nach wie vor gängige Praxis. Wenn Sie also in einer Arztpraxis sitzen und Ihr Name aufgerufen wird, ist dies keine Datenschutzverletzung. Die DSGVO zielt darauf ab, den Schutz von Gesundheitsdaten zu gewährleisten, nicht aber das freundliche Ansprechen von Patienten.

Die menschliche Note bewahren

Kurz gesagt, lassen Sie uns die Namensangst hinter uns lassen und die menschliche Note im Geschäftsleben bewahren. Kunden und Patienten freuen sich, wenn sie persönlich angesprochen werden, und dies trägt maßgeblich zur positiven Erfahrung bei, die sie mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer Praxis machen.

Kunden- und Patientenerfahrungen verbessern

Die Erhaltung von Höflichkeit und persönlichen Beziehungen in der Geschäftswelt ist wichtig, um eine positive Erfahrung für Kunden und Patienten zu schaffen. Menschen fühlen sich wertgeschätzt und respektiert, wenn sie persönlich angesprochen werden.

Datenschutz und gesunder Menschenverstand

Natürlich ist Datenschutz wichtig und muss ernst genommen werden. Dennoch sollte er nicht zu übertriebenem Verhalten führen. Es ist möglich, Datenschutz und gesunden Menschenverstand in Einklang zu bringen.

Fazit

In einer Welt, in der die DSGVO und Datenschutzfragen oft für Verunsicherung sorgen, sollten wir uns daran erinnern, dass Höflichkeit und persönliche Bindungen immer noch von großer Bedeutung sind. Lassen Sie uns also unsere Namensangst hinter uns lassen und weiterhin freundlich und respektvoll unsere Kunden und Patienten beim Namen nennen! Lassen Sie uns unsere Namensangst hinter uns lassen.

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